Name des Unternehmens
VECONDI
Werner Vendel
Eingetragener Firmensitz
Bodan-Werft 5, 88079 Kressbronn am Bodensee
Kontaktinformationen
w.vendel@vecondi.de
+49 (0)151 14746800
Umsatzsteuer-Ident-Nr. (folgt, ist in Anmeldung)
================================================================
AGB Stand 02.03.2025
Es gelten nachfolgende Allgem. Geschäftsbedingungen von VECONDI Bodenseekapitän.de :
a) Chartervertrag / Zahlung / Preise
Durch den zumeist über Bodenseekapitän.de zustandekommende Chartervertrag kommt dieser nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter per eMail oder Post zustande.
Diese Bestätigung bedarf keiner besonderen Form.
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zugestellte Buchungsbestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung zu überprüfen und hat auf evtl. Unstimmigkeiten unverzüglich zu reagieren, indem er den Vermieter kontaktiert.
Nach der Buchungsbestätigung ist mindestens 50 % der vertraglich vereinbarten Summe per Überweisung auf das Konto von VECONDI zu zahlen. Die Restsumme ist spätestens vor Antritt der Fahrt zu überweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen !
Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, entfällt der Anspruch auf Ausführung der Buchung.
Das Boot ORCA wird ausschließlich mit Skipper sowie nach Absprache und Verfügbarkeit gestellt.
Die Preisgestellung erfolgt nach schriftlichem Angebot unter Berücksichtigung von Zeit der Ausfahrt, Benzinkosten nach Verbrauch, Mietgebühr des Bootes, Kosten für den Skipper und Personal sowie Sonderwünsche.
Als Anhaltspunkt gilt ca. 150,- Euro/Std. zzgl. Benzinkosten (aktuell 2,75 Euro/ltr.).
Man rechnet bei gemütlicher, angenehmer Fahrt von 15-20 km/h mit ca. 20 ltr. Verbrauch/Stunde. Dies ist ein ebenfalls grober Anhaltspunkt.
Die im Angebot/der Bestätigung dargestellten Preise verstehen sich als Endpreise incl. 19 % Mwst.
Die Mindestcharter beträgt zwei Stunden, um den Aufwand der Vorbereitung zu rechtfertigen.
Der Mieter haftet dafür, dass alle angemeldeten Teilnehmer die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die gecharterte Fahrt erfüllen.
b) Haftungsbeschränkungen
Die Nutzung des Charterbootes ORCA (oder Ersatz) geschieht immer auf eigene Gefahr
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Personen (Mieter oder dessen Begleitungen) oder Sachen des Mieters, es sei denn, dass diese wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters oder Skippers entstehen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die ihm oder seinen Begleitern an den Mietsachen (Boot incl. aller Bestandteile und Zubehör) entstehen.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung des Bootes resultieren.
Es besteht eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung berechtigter Ansprüche von Seiten den Mieters oder Dritter, deren Haftung über die Haftungsgrenzen der Versicherung hinaus aber ausgeschlossen ist.
Versicherungsleistungen:
-Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
15.000.000,00 Euro
-Je Person höchstens
6.500.000,00 Euro
-Mietsachschäden
300.000,00 Euro
-Umweltschadenversicherung inklusive.
-Insassen-Unfallversicherung
Todesfall pauschal 75.000,00 Euro / Erw.Übergangsleistung pauschal 15.000,00 Euro /
Invalidität pauschal 150.000,00 Euro
Sofern bei einer gecharterten Ausfahrt das Boot oder eines dessen technischen Einrichtungen am gebuchten Tag nicht zur Verfügung steht, ist der Schadenersatz für den Ausfall auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig verhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
Alle Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für die Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
Der Haftungsausschluss ist vor Ort zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er schwimmen kann. Eine Schwimmweste wird jedem Teilnehmer gestellt.
c) Charterbedingungen
Der Vermieter haftet nicht für die dem Mieter entstehenden Folgekosten, sollte es aus technischen, personellen oder witterungsbedingten Gründen zum Ausfall der gecharterten Fahrt kommen. Dies gilt ebenso bei Verkürzung, Unterbrechung oder Verschiebung der Ausfahrt.
Bei Ausfall der Fahrt aus o.g. Gründen werden die Chartergebühren ganz, bei Verkürzung anteilig zurück erstattet. Hierbei entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Es wird sich vorbehalten, bei o.g. Umständen für Ersatz zu sorgen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot und das Personal respektvoll zu behandeln sowie alle gesetzlichen Vorschriften sowie die Anweisungen des Skippers und dessen Personals zu befolgen.
Hunde sind nur nach Rücksprache erlaubt !
Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter:
1- Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der gecharterten Tour durch Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Dies sollte möglichst schriftlich erfolgen, um Mißverständnisse zu vermeiden.
2- Dem Vermieter stehen in jedem Fall des Rücktritts durch den Mieter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
-ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25 %
-vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 50 %
-vom 14. Tag bis zum Tag des Beginns: 80 %
-bei Nichterscheinen bzw. Nichtantritt : 100 %
Sollte der Mieter außergewöhnliche Umstände nachweisen, die zur Nichterfüllung des Vertrages von seiner Seite geführt haben, wird der Vermieter eine kulante Lösung anstreben.
Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter:
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter unverzüglich die Absage aus den o.g. technischen, personellen oder witterungsbedingten Gründen mitzuteilen.
d) Allgemeine Bedingungen
Den Anordnungen des Schiffsführers und des Bordpersonals ist unbedingt Folge zu leisten, da ansonsten die Fahrt umgehend, spätestens nach einer Abmahnung abgebrochen werden kann und dann hieraus kein Anspruch des Mieters auf Rückerstattung einer anteiligen Chartergebühr oder Schadenersatz erfolgen kann.
Sollte es zu übermäßigem Alkoholkonsum kommen, kann dies zu einer Gefährdung der Fahrt und damit aller Teilnehmer kommen. Diese kann dann ohne Ersatz ebenfalls abgebrochen werden.
Die Verhaltensregeln werden dem Mieter und seinen Begleitern vor Antritt der Fahrt bekanntgemacht und müssen akzeptiert werden.
Im Falle des Abbruchs der Veranstaltung infolge des Fehlverhaltens seitens eines Teilnehmers, so behält der Vermieter den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis abzgl. den Wert ersparter Aufwendungen.
Getränke können an Bord gegen Bezahlung erworben werden. Dies kann auch nach Vereinbarung in einem Gesamtpreis enthalten sein, ebenso wie Wünsche nach Speisen. Ansonsten sind mitgebrachte Speisen und Getränke nach Zustimmung durch den Vermieter erlaubt.
Der Konsum von Rauschmitteln bzw. Drogen ist strengstens untersagt und führt sofort zum Abbruch der Fahrt. Hierbei wird die gesamte Rechnungssumme ohne Abzüge abgerechnet.
e) Sonstiges
Als Gerichtsstand wird Friedrichshafen am Bodensee vereinbart, es kommt deutsches Recht zur Anwendung, auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
VECONDI behält sich vor, mündliche Absprachen nur anzuerkennen, wenn diese vorher schriftlich fixiert wurden.
Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass in strittigen Fällen immer eine gütliche Einigung angestrebt werden sollte.
f) Abmahnungen durch Dritte
Wir weisen dringend darauf hin, dass wir kostenpflichtige Abmahnungen seitens Dritter nicht akzeptieren und auf die Schadenvermeidungspflicht hinweisen. Gerne sind wir bereit, nach Aufforderung die Änderung strittiger Dinge nach Prüfung zu vollziehen.
Sofortige Gebührenbescheide werden nicht akzeptiert !
g) Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.